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Inhaltlich verantwortlich für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote i.S.v. § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag):
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Datenschutzerklärung
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Datenschutzerklärung/Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Die DSGVO trat schon am 25. Mai 2016 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen aber die Datenschutzgrundverordnung seit dem 25. Mai 2018 anwenden.
Das Datenschutzrecht wird durch zahlreiche Prinzipien bestimmt, die gesetzlich verankert sind und deren Einhaltung unter Umständen nachgewiesen werden muss. Die wichtigsten Grundprinzipien für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz,
- Zweckbindung (Verarbeitung nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke)
- Datenminimierung („dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das […] notwendige Maß beschränkt“),
- Richtigkeit („es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit [unrichtige] personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden“)
- Speicherbegrenzung (Daten müssen „in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es erforderlich ist“),
- Integrität und Vertraulichkeit („angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung“).
In Vereinen werden vielfach Daten mit Bezug zu Personen verarbeitet. Seien es die erforderlichen Daten bei Aufnahme in den Verein, die Teilnehmer- oder Telefonlisten, bis hin zu Redebeiträgen in Protokollen oder Ehrungen auf einer Mitgliederversammlung - stets handelt es sich um personenbezogene Daten.
Durch das Inkrafttreten der DSGVO werden die wesentlichen datenschutzrelevanten Bestimmungen vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in die DSGVO verlagert. Der Verein, als die für Beachtung des Datenschutzes verantwortliche Stelle, wird sich in erster Linie an der DSGVO orientieren.
Da in Deutschland traditionell ein hohes Datenschutzniveau und ein ausdifferenziertes Regelwerk gelten und die Systematik der neuen EU-Regelungen sich daran orientieren, ändert sich nur wenig.
Bei dem Erwerb der Mitgliedschaft handelt es sich um einen Vertragsschluss zwischen dem Verein und dem aufzunehmenden Mitglied. Insofern dürfen bereits alle Daten erhoben, verarbeitet und unter Umständen an Dritte weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich ist.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist bei gemeinnützigen Vereinen zum Beispiel gegeben, wenn Spendenbescheinigungen ausgestellt
werden. Auf der Zuwendungsbestätigung sind nach § 50 der EinkommensteuerDurchführungsverordnung Name und Anschrift des Zuwendenden anzugeben.
WAS ÄNDERT SICH FÜR BESTANDSMITGLIEDER?
Für bisherige Mitglieder gilt folgendes:
- Alle Bestandsmitglieder werden über die neue Datenschutzerklärung informiert.
- Jedes Mitglied kann der neuen Datenschutzerklärung bzw. einzelnen Klauseln der Datenschutzerklärung, z.B. der Nutzung der E-Mail-Adresse für die vereinsinterne Kommunikation oder der postalischen Zusendung von Publikationen schriftlich innerhalb von drei Wochen ab Zugang widersprechen.
- Soweit nach Ablauf der gesetzten Frist kein Widerspruch eingegangen ist, wird dies als Einwilligung in die neue Datenschutzerklärung gewertet.
Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Mitglieder vom Vorstand und Funktionsträgern zur Verwirklichung des Satzungszwecks kontaktiert werden dürfen und dass die Nutzung der personenbezogenen Daten des berechtigten Interesses des Vereins dient. Ein Widerspruch zur
Speicherung und Verarbeitung der eigenen Daten würde in der Realität die
Mitgliederverwaltung (Beitragseinzug, Vereinsmeldungen, etc.) gravierend behindern.
WAS ÄNDERT SICH FÜR NEUMITGLIEDER?
Neumitglieder werden im Aufnahmeantrag auf die neue Datenschutzerklärung hingewiesen und müssen zweifach unterschreiben:
- Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
- Einwilligung zur Kontaktaufnahme (per Email und Telefon)
Die Annahme eines Aufnahmeantrags seitens des Vereins stellt einen Vertragsschluss dar. Die DSGVO sieht "weitere Tatbestände" vor, bei deren Vorliegen personenbezogene Daten verarbeitet werden können, ohne dass eine Einwilligung der jeweiligen Person vorliegen muss. Welche personenbezogenen Daten das im Einzelnen sind, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Jedenfalls handelt es sich regelmäßig um Vor- und Nachname, Geschlecht, Anschrift, Geburtsdatum.
WELCHE RECHTE HABE ICH ALS MITGLIED?
Die DSGVO sieht zahlreiche Rechte vor, die die betroffene Mitglieder gegenüber den Verantwortlichen/dem Verein geltend machen können:
- das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
- das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen werden“; Artikel 17 DSGVO)
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
- das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
- das Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO) ▪ das Recht auf Schadensersatz (Artikel 82 DSGVO).
Soweit Fragen zu einzelnen oder allen Punkten auftreten, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Vorstands, derzeit Herr Prof. Dr. Arthur Hofer (a.hofer@macromedia.de).
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